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Es ist soweit! Sie verreisen in die Ferien!

Vielleicht haben Sie ein Ferienhäuschen und können Ihr Büsi mitnehmen. Denken sie daran, dass in diesem Fall die Katze wahrend einer Bahn- oder Autofahrt in einen sicheren Katzenkorb gehört. Im Auto ist der Katzenkorb gut zu sichern, so dass er bei einer allfälligen Vollbremsung nicht wie ein Geschoss nach vorne fliegt. Bei heissem Wetter sollte man die Katze nicht der Sonne aussetzen und ihr genügend frisches Trinkwasser anbieten.
Am neuen Ort angekommen, beaufsichtigen Sie Ihre Katze gut, da sie sich bei einem Ortswechsel nicht sofort in der freien Natur zurechtfindet. Besonders während der Nacht gehört die Katze ins Haus. Auch schon am Tag vor der geplanten Rückfahrt sollte man sie im Haus behalten.

Bleibt die Katze während den Ferien zuhause, was eh das Beste ist, gibt es sogenannte Katzensitter. Dies kann selbstverständlich auch ein Nachbar oder ein Bekannter übernehmen. Besonders für frei lebende Katzen, die sowieso nur zum Fressen nach Hause kommen, ist dies die optimale Lösung. Diese Person kümmert sich in Ihrer Abwesenheit um das Büsi. Allerdings sollte die Katze stets freien Zutritt ins Haus haben.
Hat Ihre Katze keine Gelegenheit zum Auslauf, sollte man sie nicht tagelang alleine lassen. Auch wenn sie eine Person zweimal am Tag füttert, vereinsamt sie. Denn Katzen brauchen für ihr Wohlbefinden die Gesellschaft von Artgenossen oder Menschen.

Eine weitere Lösung ist ein Ferienheim. Dazu muss ihre Katze gesund und regelmässig geimpft sein. Erkundigen Sie Sich beim Tierheim um die erforderlichen Impfungen und reservieren Sie rechtzeitig einen Platz. Während der Sommerferien sind die meisten schon Wochen im voraus ausgebucht.

Darf Ihre Katze ins Ausland, beachten Sie die unten aufgeführten Grenzbestimmungen.

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Grenzpapiere für Katzen

Die nachfolgenden Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Die länderspezifischen Anforderungen, z.B. auch an Bandwurm und Zeckenprävention sind zum Teil sehr kompliziert und ändern immer mal wieder. Für die Einreise in Finnland muss beispielsweise eine Behandlung (bzw. Impfung) gegen Zecken und Ringwurm auf dem Gesundheitszertifikat bescheinigt sein.

Ich empfehle dringend, rechtzeitig vor der Reise (7 Monate) die Bestimmungen des entsprechenden Reiseziels zu konsultieren.

Land Mikro- chip CH- oder EU- Heimtierausweis Tollwut-Impfzeugnis Gesundheits- zeugnis (1)
      nötig Impfung vor nicht älter als
min. Tagen max. Monaten
Europäische Union (EU) ja ja ja 21 12-36 (2) nein
Finnland ja
Schweiz ja ja ja 21 12-36 (2) nein
Andorra ja ja ja 21 12-36 (2) nein
Island (4) ja ja ja 21 12-36 (2) nein
Lichtenstein ja ja ja 21 12-36 (2) nein
Monaco ja ja ja 21 12-36 (2) nein
Norwegen ja ja Streng Einreisebestimmungen
San Marino ja ja ja 21 12-36 (2) nein
Vatikanstadt ja ja ja 21 12-36 (2) nein
Grossbritannien ja ja Streng Einreisebestimmungen (3)
(Nord-)Irland ja ja Streng Einreisebestimmungen (3)
Schweden ja ja Streng Einreisebestimmungen (3)
Malta ja ja Streng Einreisebestimmungen (3)
Kroatien ja ja ja 180 12 ja
Russland nein Impfausweis ja 30 12 10 Tage
Serbien nein Impfausweis ja 15 6 ja
Türkei (5) nein Impfausweis ja 15 12 15 Tage

(1) vom Amtstierarzt

(2) je nach Impfstoff

(3) Die Einreisevorbereitungen müssen 6 Monate vor Reiseantritt eingeleitet werden.

(4) 4 Monate Quarantäne

(5) Dokumente möglichst ins türkische übersetzt.

Die folgenden Länder sind nicht tollwutfrei: Polen, Ungarn, Slowakei, sowie viele Länder ausserhalb der EU, wie z.B. Estland, Lettland, Georgien, Russland, Bosnien, Kroatien, Serbien, Türkei. Hier ist besonders vorsicht geboten, da die Rückreise in die Schweiz bzw. in die EU nur noch erschwert möglich ist!

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Quelle eines Teils der der Texte:
Bundesamt für Veterinärwesen
BVET
Bundesamt für Veterinärwesen
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